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Kunsttransporte


Als Kleintransporter bezeichnet man Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung, die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts mit der Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen. Eine gesetzliche Definition, z. B. in der Straßenverkehrszulassungsordnung, gibt es bisher nicht.
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Daniel Spöri – Diether Roth – HC Jenssen – Alfred H


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